Kosten

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett- und Stillzeit. Die Kosten hierfür sind durch die Hebammengebührenverordnung geregelt. Alle Kosten, die durch Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Beratung entstehen, ebenso wie die Betreuung in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
 
Bei den Geburtsvorbereitungskursen werden die Kosten der Frauen übernommen. Die Partner müssen Ihren Beitrag privat bezahlen. Sie können dennoch versuchen, sich die Kosten von Ihrer eigenen Krankenkasse zurückerstatten zu lassen.
 
Bei den Rückbildungskursen werden die Kosten ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Kurs in den ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.
 
Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme am Besten im Vorfeld schriftlich bestätigen.
 


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